Es ist alles eigentlich ganz einfach!

Bei der Auktion gibt es keinen eindeutig festgelegten Preis. Will man einen Gegenstand ersteigern, der auf einer Auktion angeboten wird, müssen Sie mit dem Auktionator in Verhandlung treten. Der Ablauf ist in der Regel so, der Auktionator ruft einen Gegenstand auf, beschreibt ihn und teilt mit, was er dafür haben möchte. Sind Sie als Käufer an diesem Gegenstand zu diesem Preis interessiert, geben sie dies dem Auktionator bekannt. Das geschieht durch Hand heben, Aufzeigen des Bieterschildes, bei einigen besonderen Kunden reicht auch ein Blickkontakt oder der Griff an die Brille etc. Der Auktionator sollte dies aber klar erkennen können um ganz sicher zu sein, dass ein Gebot abgegeben wurde. Das heißt für Sie - bieten Sie deutlich, damit Sie nicht übersehen werden. Gibt es keinen weiteren Bieter für diesen Gegenstand, wird der Auktionator nach dreimaligem Aufruf - ... zum Ersten ... zum Zweiten ... zum Dritten - Ihnen den Zuschlag erteilen.

Der Reiz einer Auktion liegt darin, dass sich meistens mehrere Leute für denselben Gegenstand interessieren. Dann kommt es zu den berühmten, man könnte auch sagen berüchtigten, Bietergefechten. Jeder kann so lange mitbieten, wie er es für richtig hält. Zum Schluss bleibt immer einer übrig, der den Zuschlag erhält. Damit ist er der neue Eigentümer und kann nach Bezahlung des Zuschlagpreises plus einer Provision für den Auktionator, evtl. plus Mehrwertsteuer und Versandkosten (je nach den Bedingungen des Auktionshauses) den erworbenen Gegenstand in Empfang nehmen.

Tipps
Schauen Sie sich die Versteigerungsbedingungen genau an, Sie hängen an jedem Versteigerungsort aus, oder werden am Anfang der Veranstaltung verlesen.

Erkundigen Sie sich nach der Höhe des Aufgeldes (Provision des Versteigerers), auch diese ist in den Versteigerungsbedingungen angegeben.

Bezahlt werden muss sofort nach Zuschlag und in bar, Ausnahmeregelungen vorher abklären.

Nutzen Sie die immer angebotene Besichtigungszeit. Betrachten Sie das Objekt so genau wie möglich, um eventuelle Beschädigungen oder ähnliches festzustellen. Funktionsprüfungen sind oft nicht gestattet.

Bei Auktionen gelten eigene Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen, Reklamationen haben normalerweise keine Chance.